Ohne die vielen freiwilligen Helfer vor Ort in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wäre vielen sicher anders gelaufen. In Gebieten, in denen wenige Tage nach der Flutkatastrophe keine professionellen Rettungskräfte vom THW, Feuerwehr und Sanitätsdiensten vor Ort waren, waren sie oftmals die ersten und die einzigen Helfer, die Menschen geborgen, Straßen geräumt und Hilfe gegeben haben.

Viele Menschen haben freiwillig geholfen, sich selbst, ihre Zeit und ihre Gerätschaften in den Dienst der Hilfe gestellt. Das geht bis zu einem gewissen Punkt sicher umsonst. Gerade aber z.B. der Einsatz von schwerem Gerät aber auch die Frage von Verdienstausfall und auch von Verletzungen im Rahmen der Hilfe führt zu der Frage, ob dies tatsächlich für die ganze Zeit umsonst geleistet wird oder ob es hierfür nicht wenigstens einen Aufwendungsersatz bzw. Ersatz der dabei entstandenen Schäden gibt.

Auch hier hilft das Gesetz weiter: Über die sogenannte öffentlich rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) können solche Einbußen und Schäden grundsätzlich ersetzt werden. Das ist aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Eine davon ist z.B. dass der jeweilige Helfer quasi als Ersatz für den Staat tätig geworden ist und dies erforderlich war, weil eben der Staat – aus welchen Gründen auch immer, z.B. weil staatliche Helfer das Einsatzgebiet nicht erreichen konnten – selbst also auch keine Hilfe leisten konnte.

Um es einfach zu sagen: wer also als Freiwilliger in einem Gebiet aufgeräumt hat und zusammen mit den Bewohnern Schlamm aus den Häusern getragen hat, der wird wohl als freiwilliger Helfer anzusehen sein, der keine primär staatlichen Aufgaben wahrnimmt. Anders kann es aber sein, wenn ein Baggerfahrer in einem unzugänglichen Gebiet die Straße so freigeräumt hat, um den Menschen vor Ort ein Bewegen und den professionellen Helfern einen Zugang zu ermöglichen.

Es muss also immer genau gefragt werden: Wer hat wo unter welchen Voraussetzungen geholfen?

Wollen Sie weitere Informationen?

Wenn Sie zu diesem oder weiteren Themen weitergehende Informationen möchten oder Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Dies ist unter der obigen Kontaktmöglichkeit oder unter

info@Fluthilfe-Schaden.de

möglich.

Gern beantworten wir Ihre Fragen. Die Beratung ist als Erstberatung kostenlos, aber in keinem Fall umsonst.