Fluten, Hochwasser und Versicherungen – was gibt es zu beachten?

Viele Menschen, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind, fragen sich, ob der Schaden nicht von einer Versicherung reguliert wird. Beim Umgang mit Versicherungen sollte man einige Dinge beachten.

Welche Versicherungen greifen für private Eigenheimbesitzer?

Für private Hausbesitzer gibt es grundsätzlich zwei Arten von Versicherungen, die relevant sein können. Die Wohngebäudeversicherung deckt grundsätzlich Schäden am Haus ab. Schäden an der Einrichtung selbst werden von grundsätzlich von der Hausratversicherung abgedeckt.

Voraussetzung für einen Versicherungsschutz ist jedoch, dass auch das hier eingetretene Schadensereignis – Fluten bzw. Hochwasser – expressis verbis mit abgedeckt sind. Das ist nicht automatisch der Fall, sondern nur, wenn auch sog. Elementarschäden mit abgesichert wurden. Dabei ist wichtig, dass in jeder der beiden Versicherungen ein Versicherungsschutz für Elementarschäden enthalten ist. Wenn z.B. die Wohngebäudeversicherung Elementarschäden absichert, muss dies nicht bei der Hausratversicherung automatisch auch der Fall sein. Dann wären eben z.B. nur die Schäden am Haus, nicht aber am Hausrat, z.B. den Möbeln versichert.

Welche Versicherungen greifen bei Vermietern?

Diese Ausführungen lassen sich grundsätzlich auch auf Hausbesitzer übertragen, die Wohnungen vermieten. Schäden am Haus selbst werden dann grundsätzlich von der Versicherung gedeckt, wenn Elementarschäden mit versichert sind. Der Schaden am Hausrat der Mieter ist grundsätzlich nicht Sache des Vermieters. Hier ist der Mieter selbst in der Pflicht für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Welche Versicherungen greifen für Unternehmen?

Für Unternehmen gibt es eine Reihe von Versicherungen, je nachdem, welcher Bereich abgesichert werden soll.

Das Betriebsgebäude wird grundsätzlich – ähnlich der Wohngebäudeversicherung – über die sog. Betriebsgebäudeversicherung abgesichert. Das Betriebsinventar, also die Maschinen, Anlagen und Produktionsmittel werden über eine sog. Betriebsinventarversicherung abgesichert. Schließlich können Schäden durch die Betriebsunterbrechung und/oder Schließung von der sog. Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden. Etwas spezieller und damit auch nicht so häufig anzutreffen ist die sog. Maschinenversicherung. Hierüber können bewegliche Maschinen abgesichert werden.

Voraussetzung ist aber auch hier, dass Elementarereignisse mit versichert sind. Ist das nicht der Fall, wird es mit einer Versicherungsleistung im Einzelfall schwierig.

Was ist Voraussetzung für eine Versicherungsleistung?

Vielfach wird zu klären sein, wo das Wasser hergekommen ist und wie dies unter die Versicherungsausschlüsse gefasst wird. Steigendes Grundwasser ist z.B. kein Elementarereignis. Es wird die Gerichte vermutlich beschäftigen, wie mit einem seitlichen Wassereintritt – eben durch Flüsse außerhalb des Flussbettes – umzugehen ist.

Was ist, wenn sich die Versicherung weigert, zu leisten?

Es liegt in der Natur der Versicherungen, angeforderte Leistungen kritisch zu hinterfragen und erst einmal abzulehnen. Dabei ist aber nicht jede Ablehnung auch rechtens. Hier muss dann genau geprüft werden, mit welcher Begründung die Versicherung ablehnt. Dies kann der fehlende Elementarschutz sein, angeblich falsche Angaben im Versicherungsantrag oder auch eine behauptete Unterversicherung. In einem solchen Fall liegt der Wert des zu versichernden Gutes über dem Wert, der der Versicherung zugrunde gelegt wurde. In einem solchen Fall muss die Versicherung nur anteilig leisten, wenn gewisse Größenordnungen, i.d.R. mehr als 10 %, in der Abweichung vorliegen.

Das alles ist aber kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Dann muss man sich die Begründung der Versicherung genau ansehen. Nicht jede Ablehnung ist auch wirklich gerechtfertigt und hat auch vor Gericht bestand.

Auch ein fehlender Versicherungsschutz ist noch nicht das Ende. Hier wird zu klären sein, ob nicht ein entsprechender Versicherungsschutz hätte vom Versicherungsvermittler angeboten werden müssen bzw. ob nicht auf fehlenden Versicherungsschutz hätte hingewiesen werden müssen.

Was können wir für Sie tun?

Zunächst sind die Grundlagen zu klären:

  • Welche Versicherungen haben Sie überhaupt?
  • Decken diese Versicherungen die Schäden überhaupt ab (Elementarversicherung)?
  • Was ist, wenn es keine Versicherungsunterlagen mehr gibt?
  • Wie kann ein Schaden überhaupt bewertet werden (z.B. wenn das Gebäude vollständig zerstört ist)?
  • Ist die Ablehnung der Versicherung rechtens?
  • Was ist von freiwilligen Angeboten zur Leistung von Versicherungen zu halten?

Wenn der Versicherungsschutz und der Versicherungsumfang feststeht, muss mit der Versicherung die Regulierung abschließend gefunden werden. Nur wenn es hier keine vernünftige Regelung gibt, dann ist ein gerichtliches Verfahren unumgänglich. Das ist aber für uns der letzte Ausweg.

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der Klärung der Versicherungsfragen. Für eine kostenlose Erstbewertung stehen wir Ihnen gern telefonisch oder per mail zur Verfügung.