Schadensersatz durch Fluten und Hochwasser –
wann haften die Behörden?

Die Bilder vor allem aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz und aus Nordrhein-Westfalen sind schwer zu ertragen: Zerstörte Ortschaften und verzweifelte Menschen. Nachdem der erste Schock überwunden ist und die Trauer um den Verlust von Menschen andere Gedanken zulässt, stellen sich viele Betroffene die Frage: Warum ist das alles geschehen und warum wurde das nicht verhindert? Wer ist dafür verantwortlich und kann der Staat bzw. können die Behörden dafür zur Verantwortung gezogen werden? Muss ein Schadensersatz geleistet werden? Auch dafür liefert unserer Rechtsordnung eine Antwort: behördliches Unterlassen bei Warnungen vor Naturkatastrophen führt zu einem Schadensersatzanspruch.

Behörden haben die Pflicht zur Gefahrenabwehr

Grundsätzlich ist die Gefahrenabwehr und die Gefahrenbeseitigung und damit auch die Hilfe nach dem Eintritt von Naturkatastrophen eine Sache des Staates. Dazu gehört es auch, dass bei Eintritt von nicht zu verhindernden Naturkatastrophen die Schäden so gering wie möglich ausfallen. Diese präventive Gefahrenabwehr soll verhindern, dass Naturereignisse nicht so schwerwiegende Folgen haben.

Dies kann in verschiedener Hinsicht geschehen. Wenn Naturkatastrophen oder schwerwiegende Ereignisse schon nicht verhindert werden können, so können Warnungen der Bevölkerung eben dazu führen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich selbst und auch eventuell ihr Eigentum schützen können.

Unterbleiben solche Warnungen bzw. präventive Maßnahmen, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Menschen, die nicht rechtzeitig gewarnt wurden, werden von dem jeweiligen Ereignis überrascht. Im schlimmsten Fall sind sogar Menschenleben betroffen.

Haben die Behörden bei der Flutkatastrophe versagt?  

Ob die Behörden im vorliegenden Fall wirklich alle erforderlichen und auch möglichen Maßnahmen ergriffen haben, um schwere Schäden zu verhindern, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch niemand mit Gewissheit sagen. Pauschale Verurteilungen bringen überhaupt nichts. Die Aufarbeitung der Geschehnisse wird sicher einige Zeit in Anspruch nehmen und langwierige Untersuchungen nach sich ziehen.

Hier wird auch nicht jeder Vorgang gleich zu beurteilen sein und es müssen immer die Umstände des Einzelfalles untersucht und geprüft werden. Aber genau diese Prüfung von Versäumnissen muss sein. Nur so kann anhand der bestehenden Rechtsordnung geprüft werden, was in Zukunft anders zu machen ist und ob für die Vergangenheit zum Schadensersatz führende Umstände vorliegen.

Was sagen die Gerichte bei einem Behördenversagen?

Die Entscheidungen der Gerichte bei Behördenversagen im Rahmen der Gefahrenabwehr ist eindeutig: Die für die Gefahrenabwehr zuständige Behörde haftet im Falle eines Unterlassens von rechtzeitigen Warnungen. Bisherige Entscheidungen hierzu sind gerade auch im Bereich von Dammbrüchen und Fluten ergangen. Wenn die Behörden nicht oder wie in bereits entschiedenen Fällen nicht rechtzeitig vor Fluten gewarnt haben, ist der Schaden zu ersetzen, der nicht eingetreten wäre, wenn die Warnung rechtzeitig erfolgt wäre. In den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen ging es konkret um Stunden, in denen früher hätte gewarnt werden können und müssen. Wenn diese Warnungen erfolgt wären, hätten weitere Schäden vermieden werden können.

Was für eine verspätete Warnung gilt, muss dann erst recht auch für eine unzureichende oder sogar gänzlich unterbliebene Warnung gelten.

Welche Schäden werden ersetzt?

Grundsätzlich können im Rahmen einer solchen Behördenhaftung wegen unterlassener, unzureichender und/oder verspäteter Warnung nur diejenigen Schäden ersetzt werden, die bei ordnungsgemäßer Warnung hätten vermieden werden können. Das kann der Inhalt eines Kellers oder eines Wohngeschosses sein, die hätten leer geräumt werden können, ein Fahrzeug, was hätte weggefahren werden können oder auch ein Menschenleben, was nicht zu beklagen wäre, wenn die zuständigen Behörden rechtzeitig und ausreichend gewarnt hätten.

Etwas komplizierter wird es bei der Zerstörung oder Beschädigung von Gebäuden. Diese hätten selbst bei rechtszeitiger Warnung nicht verhindert werden können. Hier gibt es aber einen anderen Ansatzpunkt. Wenn durch präventiev

Was können wir für Sie tun

Zunächst sind die Grundlagen zu klären:

  • Liegt eine freiwillige Hilfe vor oder handelt es sich um eine Hilfe aufgrund des Umstandes, dass die Behörden vor Ort nicht leisten konnten?
  • Warum wurden private Flächen von den Behörden genutzt und auf welcher Grundlage erfolgte dies?
  • Gibt es hierzu überhaupt eine rechtliche Verpflichtung in Form eines Verwaltungsaktes oder versucht die Behörde, sich um einen solchen zu drücken?
  • Welche Ansprüche folgen aus dem jeweiligen Sachverhalt und wer ist der richtige Anspruchsgegner?

Dies alles sind Fragen, mit denen man sich nicht tagtäglich beschäftigt. Da wir uns recht früh mit der Thematik auseinandergesetzt haben, kennen wir inzwischen die behördlichen Abläufe. Dies hilft natürlich, die Ansprüche in einer für den jeweiligen Entscheidungsträger verständlichen Form zu formulieren und durchzusetzen. So sorgen wir dafür, dass die Unterstützer in der Notlage wenigstens einen Teil der Kosten ersetzt bekommen. Gern stehen wir Ihnen zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zu Ihrer konkreten Situation zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine mail. Wir helfen, die ersten Fragen zu klären und bestehende Ansprüche durchzusetzen.