Wenn die Versicherung nicht zahlt, weil Elementarschäden nicht mit versichert sind, ist der Ärger und die Enttäuschung groß. Viele Hausbesitzer sind davon ausgegangen, über ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen. Wenn die Versicherung nicht zahlt, weil Elementarschäden nicht versichert sind, ist dies aber kein Grund aufzugeben. Es ist nämlich Aufgabe des Versicherers, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Dies gilt insbesondere für Risiken, die nicht ganz fernliegend sind. Wir eine solche Beratung oder Risikoerfassung nicht durchgeführt und entsteht dann ein Schaden, der absicherbar gewesen wäre, dann haftet der Versicherer für den entstandenen Schaden. Es handelt sich dann um eine sog. Quasiversicherung – mit anderen Worten, der Versicherungsnehmer muss so gestellt werden, als wäre er nach ordnungsgemäßer Beratung versichert gewesen. Dabei muss sich die Versicherung das Verhalten des Versicherungsmaklers zurechnen lassen. Unter Umständen kann sogar der Anspruch auch zugleich gegen den Versicherungsmakler geltend gemacht werden (gesamtschuldnerische Haftung)

Berücksichtigt man nun, dass es im Ahrtal in der Vergangenheit ca. aller 10 Jahre ein Hochwasser gegeben hat, so lässt sich vertreten, dass es sich hierbei nicht um ein außergewöhnliches Risiko handelt, auf das der Versicherer hätte hinweisen müssen.

Hier muss man sich die Beratungsdokumentation zu den Versicherungen anschauen. Wenn der Versicherer nicht auf entsprechende Risiken verwiesen hat, bestehen unter Umstände gleichwohl Ansprüche.