Die Anzahl der Opfer der Flutkatastrophe allein in Rheinland-Pfalz ist auf über 170 angestiegen. Daher ist eine juristische Aufarbeitung notwendig. Nach einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 02.08.2021 mitteilt, prüft diese die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Anfangsverdachtes der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung infolge möglicherweise unterlassener oder verspäteter Warnungen.

Ein solches Vorprüfungsverfahren richtet sich noch nicht gegen bestimmte Beschuldigte, da zunächst geklärt werden muss, ob es überhaupt strafrechtlich relevante Aspekte gibt. Erst danach folgt das förmliche Ermittlungsverfahren.

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie die Eröffnung eines Strafverfahrens vor den Strafgerichten beantragt oder die Ermittlungen einstellt.

Aus einem Strafurteil können sich dann auch zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem Einzelnen oder auch Amtshaftungsansprüche gegenüber der jeweiligen Behörde ergeben.

Zu ersetzen sind die Schäden, die bei pflichtgemäßem Handeln nicht entstanden wären Hier muss man im Einzelfall genau schauen und prüfen, welche ersatzfähigen Schäden in Betracht kommen.

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